Während eine Spende zeitnah und unmittelbar verwendet wird und konkret für ein Projekt oder eine Maßnahme verwendet werden kann, fließt eine Zustiftung in das langfristig gebundene Stiftungskapital ein.
Wesentliches Ziel aller Zustiftungen stellen der Kapitalerhalt der Stiftung, eine gute Rendite und die Verfügbarkeit der Erträge für den Stiftungszweck dar. Mieteinnahmen aus zugestifteten oder per Schenkung übertragenen Immobilien ermöglichen dabei dauerhaft und nachhaltig die Verwirklichung der Stiftungszwecke. Somit sind diese Einnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung von älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Jegliche Zuwendung, ob Errichtung einer eigenen Stiftung zu Lebzeiten unter dem Dach der Thomas Wimmer Stiftung oder von Todeswegen oder eine Spende – wird für den Stiftungszweck verwendet.