Auszug aus der Satzung Thomas Wimmer Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung für Kinder, Jugendliche und Familien, psychisch kranke und alte Menschen, um Notlagen überwinden zu helfen, sowie die Unterstützung bedürftiger Personen. Sie fördert Maßnahmen und Projekte (…), die dem Ausgleich sozialer Defizite und der sozialen Teilnahme dienen.
Die Thomas Wimmer Stiftung hat ihren Schwerpunkt gemäß ihrer Satzung und der bestehenden Zweckbetriebe in den Bereichen Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Altenhilfe. Betreiber der Einrichtungen sind der Projekteverein, Vincentro München und die Arbeiterwohlfahrt München Stadt. Insgesamt standen im Jahr 2025 in diesen Häusern mehr als 500 Wohn- und Betreuungsplätze zur Verfügung.
Unter anderem umfasst dies stationäres Wohnen mit (junge) Menschen mit psychischen Erkrankungen wie auch ambulante Wohnplätze. Bei den Senioren handelt es sich zumeist um vollstationäre Plätze, aber auch um ambulante Wohn- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen zahlreichen Plätze in der Kinderbetreuung, wie Kindergarten und Hort sowie ein großes Angebot mit Wohnraum mit Azubis und Mitarbeitende aus der Pflege.
Die Thomas Wimmer-Stiftung erfüllt ihren Zweck unter anderem dadurch, dass sie die stiftungseigenen Gebäude in Standhält sowie modernisiert. Die Erträge, die das Stiftungskapital jedes Jahr erwirtschaftet, kommen außerdem den Menschen zugute, die in den Einrichtungen betreut werden, wie auch deren Angehörigen.
Der Stiftungsverwaltung obliegt die Verantwortung für die Immobilien der Stiftungen. Immobilien, die nicht dem unmittelbaren Zweckbetrieb zuzuordnen sind, haben im Rahmen der Vermögensverwaltung die Aufgabe, Erträge für die Erfüllung der Stiftungszwecke zu erwirtschaften.
Das Kapitalvermögen der Stiftung wird nach den rechtlichen Vorgaben für eine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung angelegt. Im Vordergrund stehen der Kapitalerhalt, eine gute Rendite und die Verfügbarkeit der Erträge für den Stiftungszweck.
Die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung erfüllt die Thomas Wimmer Stiftung durch die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz.
Die Thomas Wimmer Stiftung unterliegt wie jede rechtsfähige Stiftung der staatlichen Stiftungsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Oberbayern. Nach Art.12 Bayerisches Stiftungesetz (BayStG) achtet sie darauf, dass die Angelegenheiten der Stiftung in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Stiftungssatzung vereinbar sind. Die Aufsicht ist dabei insbesondere für die Erhaltung des Grundstockvermögens sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erträge zuständig.